Selbstverständnis des HochschulNetzwerk Familie – HNF NRW

1. Das Netzwerk: Selbstverständnis & Ziele
Das HochschulNetzwerk Familie-NRW ist ein Zusammenschluss von Serviceeinrichtungen an Universitäten, Hochschulen und  Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen, die die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie fördern. Diese Einrichtungen – meist Familien(service)büros oder Elternservicebüros – nutzen das HNF NRW zum regelmäßigen Austausch, zur gegenseitigen Stärkung und Unterstützung mit dem Ziel, bestehende familienfreundliche Arbeits- und Studienbedingungen an den nordrhein-westfälischen Hochschulstandorten zu sichern und weiter zu entwickeln. Das HochschulNetzwerk Familie-NRW zeichnet sich durch einen landesweiten Dialog und partnerschaftliches Arbeiten auf Augenhöhe aus. Es konstituiert sich durch den Kreis der Mitgliedshochschulen und agiert durch diese. 

2005 gründete sich aus dem losen Verbund der ersten Elternservicebüros der Arbeitskreis HochschulNetzwerk Familie - NRW. Diese Vernetzung dient seitdem
•    der Professionalisierung, 
•    dem Erfahrungsaustausch und   
•    der synergetischen Entwicklung neuer Maßnahmen. 

Durch die Besonderheit der hochschulspezifischen Fragestellungen in den  Familienservicebüros haben die Mitarbeiter/-innen vor Ort oft wenig Partner/-innen zum Austausch und zur Zusammenarbeit. Aus diesem Grund  ist das HNF NRW für alle Mitglieder ein sehr bedeutendes Netzwerk und ein Forum, indem sie
•    miteinander in Kontakt treten, 
•    Erfahrungen aus der praktischen Arbeit austauschen,
•    Ergebnisse des Austausches und die gemeinsame Entwicklung von Zielen und Maßnahmen in die Arbeit vor Ort wieder einfließen lassen. 

Das HNF NRW hat sich in den letzten Jahren zu einer Institution entwickelt, das
•    die Belange der Netzwerk-Mitglieder nach außen darstellt
•    in der Rolle als Impulsgeber in politischen Entscheidungsprozessen agiert
•    als Ort von Expertise zum Thema familiengerechte Hochschule wahrgenommen wird.

2. Struktur & Organisation des HochschulNetzwerk Familie-NRW
Im Rahmen halbjährlich stattfindender Tagungen treffen sich die Mitglieder aus den Servicebüros der Universitäten, Hochschulen und Universitätskliniken.

Hier werden
•    Informationen und Erfahrungen zu speziellen Arbeitsschwerpunkten ausgetauscht  
•    Veranstaltungen mit Referenten/-innen durchgeführt
•    zielgruppenspezifische Fortbildungen organisiert  
•    Best Practice Beispiele vorgestellt

Zu folgenden Themen wurden zusätzlich Arbeitskreise eingerichtet, die ihre Arbeitsergebnisse regelmäßig auf den Tagungen präsentieren:
•    Arbeitskreis Pflege  
•    Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit
•    Arbeitskreis Familienfreundliche Führung

Die Organisation und konkrete Arbeit des HNF NRW wird von den Mitgliedern gemeinschaftlich übernommen. 
In der Öffentlichkeit vertreten zwei SprecherInnen das HNF NRW. Diese werden von den Mitgliedern des Netzwerks gewählt. Alle vier Jahre wird die SprecherInnenfunktion neu gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Die SprecherInnen dürfen das Netzwerk vorstellen und dessen Arbeit vertreten. Sie veröffentlichen keine Stellungnahmen. Änderungen auf der website über Termine und Mitgliedsänderungen dürfen ohne Rücksprache durchgeführt werden. Inhaltliche Änderungen werden auf den Tagungen des Netzwerks abgestimmt. 
 

3. Die Verpflichtungen der Mitglieder
Durch ihre Mitgliedschaft im HochschulNetzwerk Familie-NRW werden folgende Verpflichtungen übernommen: 
•    Teilnahme an Tagungen sowie Bereitschaft diese im routierenden Verfahren aus zu richten; 
•    Übernahme von Teilnahmegebühren an den Tagungen (Reise & Teilnahmebeitrag); 
•    Übernahme der anteiligen Kosten für administrative Zwecke in der laufenden Arbeit (derzeit 50 Euro pro Jahr z.B. für
     Webseite, Druck, Materialien)
 

4. Der Beitritt
Der Beitritt zum HochschulNetzwerk Familie-NRW  erfolgt durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung sowie die Benennung von mind. 3 Zielen zur Sicherstellung familienfreundlicher Maßnahmen.
 

5. Der Austritt
Wenn ein Mitglied nicht mehr an den Tagungen teilnimmt und die selbstbenannten Verpflichtungen/Ziele nicht innerhalb von zwei Jahren umsetzen bzw. keine Schritte zur Umsetzung begonnen hat, soll sie von der Mitgliedschaft zurücktreten. Der Austritt aus anderen Gründen ist jederzeit möglich. Das Mitglied wird fortan von Einladungen und Verteilern sowie in Mediendarstellungen ausgeschlossen und darf das Logo in der Eigendarstellung nicht mehr nutzen. Eine erneute Aufnahme ist jedoch möglich.